eine Frage zu Wohnrecht:
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eine Frage zu Wohnrecht:
ich habe einen Balkon den ich mir mit den Nachbarn teile und da ist keine Trennwand, man kann also ungehindert auf meine Seite des Balkons laufen.
Mein Vermieter hat (am Telefon) gesagt, dass er über die Nachbarwohnung auf den Balkon gegangen ist und in meine Küche geschaut hat. Darf er da überhaupt hin? Ist der Balkon genau so geschützt wie der Rest der Wohnung auch wenn er nicht extra abgetrennt ist? -
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