> Die Begriffe Augenschein und Bahnanlagen wurden in der Ril 821.1000A01 näher definiert.
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> Die Begriffe Augenschein und Bahnanlagen wurden in der Ril 821.1000A01 näher definiert.
> Gemäß dieser Ril bezeichnet der Begriff Augenschein „die unmittelbare sinnliche Wahrnehmung von Tatsachen mit allen Sinnen.“Gleisinspektion mit der Zunge?
Schotter lutschen?
Inhalt der Auffangwanne an der Tankstelle kosten? -