Es gibt ja nur wenige Gesetze komplett ohne Grund.
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Es gibt ja nur wenige Gesetze komplett ohne Grund. Einige sind aber schon witzig:
§ 239 HGB:
> Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen *hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen.*
Schade. Man darf also keine Buchhaltung auf Latein betreiben.
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